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178b CH-LU

§ 2 Gesetz über die Aufhebung der Realkorporationsgemeinde Ottenhusen

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§ 2 Gesetz über die Aufhebung der Realkorporationsgemeinde Ottenhusen

1. Das Gesetz tritt am 1. April 2005 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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