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178b CH-LU

§ 1 Gesetz über die Aufhebung der Realkorporationsgemeinde Ottenhusen

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§ 1 Gesetz über die Aufhebung der Realkorporationsgemeinde Ottenhusen

1. Die Realkorporationsgemeinde Ottenhusen wird aufgehoben.

Kanton Luzern 178b § 2 Gesetz über die Aufhebung der Realkorporationsgemeinde Ottenhusen →

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