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CH-LU
§ 76 Gesetz über die Korporationen - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
§ 76 Gesetz über die Korporationen · Aufhebung eines Erlasses
1. Das Gesetz über die Korporationsgemeinden vom 9. Oktober 1962 sowie die am 17. Juni 2013 beschlossenen Änderungen dieses Gesetzes werden aufgehoben.