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170 CH-LU

§ 76 Gesetz über die Korporationen - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 76 Gesetz über die Korporationen · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Gesetz über die Korporationsgemeinden vom 9. Oktober 1962 sowie die am 17. Juni 2013 beschlossenen Änderungen dieses Gesetzes werden aufgehoben.

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