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170 CH-LU

§ 7 Gesetz über die Korporationen - Erwerb durch Abstammung und Adoption

Bürgerrecht - Personalkorporation
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§ 7 Gesetz über die Korporationen · Erwerb durch Abstammung und Adoption

1. Gibt ein Korporationsbürger oder eine Korporationsbürgerin dem minderjährigen Kind das Gemeindebürgerrecht weiter, so erwirbt dieses gleichzeitig das Korporationsbürgerrecht.

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