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CH-LU
§ 7 Gesetz über die Korporationen - Erwerb durch Abstammung und Adoption
Bürgerrecht - Personalkorporation
§ 7 Gesetz über die Korporationen · Erwerb durch Abstammung und Adoption
1. Gibt ein Korporationsbürger oder eine Korporationsbürgerin dem minderjährigen Kind das Gemeindebürgerrecht weiter, so erwirbt dieses gleichzeitig das Korporationsbürgerrecht.