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170 CH-LU

§ 39 Gesetz über die Korporationen - Folgen der Vereinigung

Veränderungen im Korporationsbestand - Vereinigung von Korporationen
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§ 39 Gesetz über die Korporationen · Folgen der Vereinigung

1. Die Folgen der Vereinigung von Korporationen richten sich sinngemäss nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes.

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