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CH-LU
§ 2 Gesetz über die Korporationen - Rechtsstellung der Korporationen
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Gesetz über die Korporationen · Rechtsstellung der Korporationen
1. Die Korporationen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Gemeindestatus.
2. Die Autonomie der Korporationen ist in ihrem Aufgabenbereich gewährleistet. Ihr Umfang wird durch die kantonale und die eidgenössische Gesetzgebung bestimmt.
3. Die Korporationen haben im Rahmen des übergeordneten Rechts in ihrem Aufgabenbereich hoheitliche Rechtsetzungs- und Entscheidungsbefugnisse.