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161 FHGV CH-LU

§ 8 Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) - Fehlende Festsetzung des Budgets

Steuerung - Budget - Allgemeines
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§ 8 FHGV · Fehlende Festsetzung des Budgets

1. Unerlässliche Ausgaben gemäss § 13 Absatz 5 des Gesetzes sind insbesondere

a. Personalausgaben für die bestehenden Anstellungen und für die Wiederbesetzung vakanter Stellen,

b. Ausgaben, für die aufgrund von § 15 Absatz 1 des Gesetzes eine Kreditüberschreitung bewilligt werden könnte,

c. weitere Ausgaben, wenn ohne ihre Tätigung der Gemeinde wirtschaftliche Nachteile erwachsen oder gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen würde.

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