161
FHGV
CH-LU
§ 8 Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) - Fehlende Festsetzung des Budgets
Steuerung - Budget - Allgemeines
§ 8 FHGV · Fehlende Festsetzung des Budgets
1. Unerlässliche Ausgaben gemäss § 13 Absatz 5 des Gesetzes sind insbesondere
a. Personalausgaben für die bestehenden Anstellungen und für die Wiederbesetzung vakanter Stellen,
b. Ausgaben, für die aufgrund von § 15 Absatz 1 des Gesetzes eine Kreditüberschreitung bewilligt werden könnte,
c. weitere Ausgaben, wenn ohne ihre Tätigung der Gemeinde wirtschaftliche Nachteile erwachsen oder gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen würde.