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161 FHGV CH-LU

§ 4 Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) - Nachweis der gesunden Entwicklung des Finanzhaushaltes

Steuerung - Finanzpolitische Steuerung
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§ 4 FHGV · Nachweis der gesunden Entwicklung des Finanzhaushaltes

1. Im Aufgaben- und Finanzplan hat der Gemeinderat die gesunde Entwicklung des Finanzhaushaltes insbesondere mit den Finanzkennzahlen gemäss § 2 nachzuweisen.

2. Wenn die Bandbreiten der Finanzkennzahlen gemäss § 3 nicht eingehalten werden, hat der Gemeinderat die Abweichungen zu begründen und nötigenfalls Korrekturmassnahmen umzusetzen beziehungsweise aufzuzeigen.

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