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FHGV
CH-LU
§ 20 Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) - Grundsatz der Einheit der Materie
Ausgaben - Allgemeines
§ 20 FHGV · Grundsatz der Einheit der Materie
1. Betrifft ein Vorhaben sowohl die Erfolgsrechnung als auch die Investitionsrechnung, ist eine einzige Ausgabenbewilligung einzuholen.