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161 FHGV CH-LU

§ 2 Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) - Kennzahlen der Jahresrechnung und des Aufgaben- und Finanzplans

Steuerung - Finanzpolitische Steuerung
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§ 2 FHGV · Kennzahlen der Jahresrechnung und des Aufgaben- und Finanzplans

1. Für die Beurteilung der Finanzlage, den Zeitreihenvergleich und den Vergleich mit anderen Gemeinden werden im Aufgaben- und Finanzplan sowie im Jahresbericht insbesondere folgende Kennzahlen ausgewiesen

a. Nettoverschuldungsquotient,

b. Selbstfinanzierungsgrad,

c. Zinsbelastungsanteil,

d. Nettoschuld in Franken je Einwohner und Einwohnerin,

e. Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen in Franken je Einwohner und Einwohnerin,

f. Selbstfinanzierungsanteil,

g. Kapitaldienstanteil,

h. Bruttoverschuldungsanteil.

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