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161 FHGV CH-LU

§ 18 Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) - Beteiligungsspiegel

Steuerung - Steuerung von Organisationen mit kommunaler Beteiligung
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§ 18 FHGV · Beteiligungsspiegel

1. Der Beteiligungsspiegel enthält pro Organisation mindestens

a. Name und Rechtsform der Organisation,

b. das Gesamtkapital der Organisation und den Anteil des Gemeinwesens,

c. den Buchwert der Beteiligung,

d. Aussagen zu den erbrachten Leistungen der Organisation,

e. Aussagen zu den spezifischen Risiken,

f. das Reporting zur Eignerstrategie.

2. Das Ausmass der Ausführungen richtet sich nach der Bedeutung der Beteiligungen.

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