161
FHGV
CH-LU
§ 15 Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) - Qualitätsmanagement
Steuerung - Steuerung auf Verwaltungsebene
§ 15 FHGV · Qualitätsmanagement
1. Das Qualitätsmanagement als Führungsinstrument umfasst alle aufeinander abgestimmten Tätigkeiten zum Leiten und Lenken der Gemeinde, insbesondere
a. die Planung, die Steuerung und die Überwachung der kommunalen Tätigkeiten sowie den Beschluss und den Vollzug von Verbesserungsmassnahmen,
b. eine geeignete Kommunikation mit den Anspruchsgruppen,
c. die Bewirtschaftung der Prozesse in geeigneter Form.