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160 FHGG CH-LU

§ 9 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) - Inhalt

Steuerung - Aufgaben- und Finanzplan
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§ 9 FHGG · Inhalt

1. Der Gemeinderat gliedert die öffentliche Staatstätigkeit im Aufgaben- und Finanzplan in Aufgabenbereiche.

2. Der Aufgaben- und Finanzplan zeigt pro Aufgabenbereich die erwartete Entwicklung der Finanzen und Leistungen im Budgetjahr und in mindestens drei weiteren Planjahren auf.

3. Der Aufgaben- und Finanzplan enthält insbesondere

a. die Lagebeurteilung,

b. die Planung der Aufgaben und Finanzen,

c. Erläuterungen,

d. den Bericht des strategischen Controlling-Organs,

e. den Kontrollbericht der kantonalen Finanzaufsicht.

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