160
FHGG
CH-LU
§ 9 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) - Inhalt
Steuerung - Aufgaben- und Finanzplan
§ 9 FHGG · Inhalt
1. Der Gemeinderat gliedert die öffentliche Staatstätigkeit im Aufgaben- und Finanzplan in Aufgabenbereiche.
2. Der Aufgaben- und Finanzplan zeigt pro Aufgabenbereich die erwartete Entwicklung der Finanzen und Leistungen im Budgetjahr und in mindestens drei weiteren Planjahren auf.
3. Der Aufgaben- und Finanzplan enthält insbesondere
a. die Lagebeurteilung,
b. die Planung der Aufgaben und Finanzen,
c. Erläuterungen,
d. den Bericht des strategischen Controlling-Organs,
e. den Kontrollbericht der kantonalen Finanzaufsicht.