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FHGG
CH-LU
§ 52 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) - Geldflussrechnung
Rechnungslegung - Jahresrechnung
§ 52 FHGG · Geldflussrechnung
1. Die Geldflussrechnung informiert über die Herkunft und die Verwendung der finanziellen Mittel. Sie ist nach betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterteilt.