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FHGG
CH-LU
§ 51 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) - Investitionsrechnung
Rechnungslegung - Jahresrechnung
§ 51 FHGG · Investitionsrechnung
1. Die Investitionsrechnung umfasst sämtliche Abgänge und Zugänge des Verwaltungsvermögens.
2. Sie stellt die Investitionsausgaben den Investitionseinnahmen gegenüber.