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160 FHGG CH-LU

§ 46 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) - Inhalt

Rechnungslegung - Jahresrechnung
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§ 46 FHGG · Inhalt

1. Die Jahresrechnung umfasst

a. die Bilanz,

b. die Erfolgsrechnung,

c. die Investitionsrechnung,

d. die Geldflussrechnung,

e. den Anhang.

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