Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
160 FHGG CH-LU

§ 38 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) - Sonderkredit

Ausgaben - Sonder- und Zusatzkredit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (72 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 38 FHGG · Sonderkredit

1. Der Sonderkredit ist die Ermächtigung der Stimmberechtigten oder des Gemeindeparlaments, für ein bestimmtes Vorhaben bis zu einem bestimmten Betrag finanzielle Verpflichtungen einzugehen.

2. Ein Sonderkredit ist vor dem Eingehen von Verpflichtungen einzuholen.

3. Der Mittelbedarf für Sonderkredite ist in das jeweilige Budget einzustellen.

← § 37 FHGG Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) § 39 FHGG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →