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FHGG
CH-LU
§ 37 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) - Freibestimmbare und gebundene Ausgaben
Ausgaben - Allgemeines
§ 37 FHGG · Freibestimmbare und gebundene Ausgaben
1. Eine Ausgabe ist freibestimmbar, wenn bezüglich ihrer Höhe, des Zeitpunkts ihrer Vornahme oder anderer Modalitäten eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht.
2. Eine Ausgabe ist gebunden, wenn sie nicht freibestimmbar im Sinn von Absatz 1 ist.