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FHGG
CH-LU
§ 29 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) - Beteiligungsspiegel
Steuerung - Steuerung von Organisationen mit kommunaler Beteiligung
§ 29 FHGG · Beteiligungsspiegel
1. Die Berichterstattung über die Organisationen mit kommunaler Beteiligung erfolgt im Beteiligungsspiegel. Dieser wird der Jahresrechnung im Anhang beigefügt.