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160 FHGG CH-LU

§ 28 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) - Beteiligungsstrategie

Steuerung - Steuerung von Organisationen mit kommunaler Beteiligung
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§ 28 FHGG · Beteiligungsstrategie

1. Die Beteiligungsstrategie ist ein Planungsinstrument mit den strategischen Vorgaben für die Gesamtheit der Beteiligungen der Gemeinde.

2. Die Beteiligungsstrategie hält für jede Organisation mit kommunaler Beteiligung die Ziele der Gemeinde als Eignerin und die Vorgaben an das strategische Leitungsorgan fest.

3. Der Gemeinderat legt die Beteiligungsstrategie den Stimmberechtigten oder dem Gemeindeparlament alle vier Jahre vor.

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