Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
160 FHGG CH-LU

§ 27 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) - Beteiligungscontrolling

Steuerung - Steuerung von Organisationen mit kommunaler Beteiligung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (72 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 27 FHGG · Beteiligungscontrolling

1. Das Beteiligungscontrolling bezweckt

a. die Wahrung der Eignerinteressen,

b. die Koordination zwischen Eigner- und Unternehmensinteressen,

c. die Umsetzung der Risikopolitik,

d. die Schaffung von Transparenz über die Beteiligungen,

e. die Standardisierung der Instrumente und Prozesse zur Steuerung der Organisationen mit kommunaler Beteiligung.

2. Das Beteiligungscontrolling besteht aus der Beteiligungsstrategie und dem Beteiligungsspiegel.

← § 26 FHGG Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) § 28 FHGG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →