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FHGG
CH-LU
§ 22 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) - Betriebliche Steuerung
Steuerung - Steuerung auf Verwaltungsebene
§ 22 FHGG · Betriebliche Steuerung
1. Die Gemeinde konkretisiert die politischen Leistungsaufträge der einzelnen Aufgabenbereiche in betrieblichen Leistungsaufträgen.