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160 FHGG CH-LU

§ 22 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) - Betriebliche Steuerung

Steuerung - Steuerung auf Verwaltungsebene
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§ 22 FHGG · Betriebliche Steuerung

1. Die Gemeinde konkretisiert die politischen Leistungsaufträge der einzelnen Aufgabenbereiche in betrieblichen Leistungsaufträgen.

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