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160 FHGG CH-LU

§ 18 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) - Allgemeines

Steuerung - Controlling
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§ 18 FHGG · Allgemeines

1. Die Gemeinden unterscheiden ein strategisches und ein operatives Controlling.

2. Das strategische Controlling umfasst Planung, Beschlussfassung, Kontrolle und Steuerung im politischen Führungskreislauf.

3. Die Stimmberechtigten und das Gemeindeparlament beteiligen sich am strategischen Controlling im Rahmen ihrer Befugnisse gemäss dem Gemeindegesetz.

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