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FHGG
CH-LU
§ 1 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG)
Allgemeine Bestimmungen - Gegenstand
§ 1 FHGG
1. Dieses Gesetz regelt für die Gemeinden
a. die Steuerung der Finanzen und der Leistungen,
b. die Ausgaben und deren Bewilligung und
c. die Rechnungslegung.