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CH-LU
§ 7 Verordnung über die Schreibweise der Ortsnamen - Begutachtung
§ 7 Verordnung über die Schreibweise der Ortsnamen · Begutachtung
1. Auf behördliches Gesuch hin begutachtet die Nomenklaturkommission die Bezeichnung von Strassen und Plätzen.