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155 CH-LU

§ 6 Verordnung über die Schreibweise der Ortsnamen - Neue Ortsnamen und Änderung bestehender Ortsnamen

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§ 6 Verordnung über die Schreibweise der Ortsnamen · Neue Ortsnamen und Änderung bestehender Ortsnamen

1. Die Nomenklaturkommission entscheidet auch über die Schreibweise neuer und die Änderung bestehender Ortsnamen.

2. In den anerkannten Vermessungswerken sind die Ortsnamen zu überprüfen und nötigenfalls zu ändern.

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