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CH-LU
§ 9 Verordnung über die Gemeindeaufsicht - Aufhebung einer Verordnung
Schlussbestimmungen
§ 9 Verordnung über die Gemeindeaufsicht · Aufhebung einer Verordnung
1. Die Verordnung betreffend Mitteilung von Erbschaftsfällen vom 5. Februar 1910 wird aufgehoben.