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152 CH-LU

§ 9 Verordnung über die Gemeindeaufsicht - Aufhebung einer Verordnung

Schlussbestimmungen
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§ 9 Verordnung über die Gemeindeaufsicht · Aufhebung einer Verordnung

1. Die Verordnung betreffend Mitteilung von Erbschaftsfällen vom 5. Februar 1910 wird aufgehoben.

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