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GG
CH-LU
§ 67 Gemeindegesetz (GG) - Begriff
Veränderungen im Gemeindebestand und im Gemeindegebiet - Veränderungen im Gemeindegebiet
§ 67 GG · Begriff
1. Bei Veränderungen im Gemeindegebiet werden Gemeindegrenzen neu verlegt, ohne dass Gemeinden neu gegründet oder aufgelöst werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen zur Grenzbereinigung gemäss Geoinformationsgesetz vom 8. September 2003.