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150 GG CH-LU

§ 67 Gemeindegesetz (GG) - Begriff

Veränderungen im Gemeindebestand und im Gemeindegebiet - Veränderungen im Gemeindegebiet
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§ 67 GG · Begriff

1. Bei Veränderungen im Gemeindegebiet werden Gemeindegrenzen neu verlegt, ohne dass Gemeinden neu gegründet oder aufgelöst werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen zur Grenzbereinigung gemäss Geoinformationsgesetz vom 8. September 2003.

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