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150 GG CH-LU

§ 115 Gemeindegesetz (GG) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 115 GG · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Gesetz über die Amtsdauer von Behörden und weiteren Organen bei der Vereinigung oder Teilung von Einwohnergemeinden vom 16. Juni 2003 wird aufgehoben.

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