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LUPK
CH-LU
Art. 59 Reglement der Luzerner Pensionskasse (LUPK-Reglement) - Aufgaben
Organisation - Versammlung der Versicherten
Art. 59 LUPK-Reglement · Aufgaben
1. Die Versammlung der Versicherten hat folgende Aufgaben
a. * Wahl von sechs Vorstandsmitgliedern als Arbeitnehmervertretung, vorbehältlich einer stillen Wahl gemäss Wahlreglement,
b. Stellungnahmen zu Änderungen dieses Reglements, welche wesentliche Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Versicherten haben,
c. Antragstellung zuhanden des Vorstandes.