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LUPK
CH-LU
Art. 57 Reglement der Luzerner Pensionskasse (LUPK-Reglement) - Vorstandsausschuss
Organisation - Vorstand
Art. 57 LUPK-Reglement · Vorstandsausschuss
1. Die Präsidentin oder der Präsident, die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident und zwei weitere Mitglieder, die vom Vorstand gewählt werden, bilden den paritätisch besetzten Vorstandsausschuss.
2. Der Vorstand umschreibt die Aufgaben des Vorstandsausschusses in einem Reglement oder weist sie im Einzelfall zu.