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135 LUPK CH-LU

Art. 56 Reglement der Luzerner Pensionskasse (LUPK-Reglement) - Wahlen und Beschlüsse

Organisation - Vorstand
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Art. 56 LUPK-Reglement · Wahlen und Beschlüsse

1. Wahlen und Beschlüsse erfolgen mit dem absoluten Mehr der Stimmenden.

2. Bei Stimmengleichheit hat der oder die Vorsitzende den Stichentscheid.

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