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LUPK
CH-LU
Art. 24 Reglement der Luzerner Pensionskasse (LUPK-Reglement) - Altersguthaben
Leistungen - Versicherungsleistungen - Altersleistungen
Art. 24 LUPK-Reglement · Altersguthaben
1. Das Altersguthaben besteht aus
a. den Altersgutschriften samt Zinsen,
b. * den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen samt Zinsen,
c. * den freiwilligen Eintrittsleistungen samt Zinsen,
d. * den Rückzahlungen von Vorbezügen für Wohneigentum samt Zinsen,
e. * den im Rahmen eines Vorsorgeausgleichs bei Scheidung überwiesenen Beträgen samt Zinsen und
f. * allfälligen Wiedereinkäufen nach Scheidung gemäss Art. 22d FZG samt Zinsen.
2. Dem Altersguthaben werden belastet
a. die Vorbezüge für Wohneigentum,
b. die im Rahmen eines Vorsorgeausgleichs bei Scheidung zu überweisenden Beträge,
c. Beträge zur Finanzierung der AHV-Ersatzrente gemäss Art. 28.4 und
d. Überweisungen von Beträgen bei Teil-Austritt gemäss Art. 43.6.