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LUPK
CH-LU
Art. 18 Reglement der Luzerner Pensionskasse (LUPK-Reglement) - Ansprüche gegen haftpflichtige Dritte
Leistungen - Gemeinsame Bestimmungen für die Leistungen
Art. 18 LUPK-Reglement · Ansprüche gegen haftpflichtige Dritte
1. Die LUPK tritt bei der Entstehung des Schadens im Rahmen ihrer Leistungspflicht in die Ansprüche der Anspruchsberechtigten gegen haftpflichtige Dritte ein.