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135 LUPK CH-LU

Art. 18 Reglement der Luzerner Pensionskasse (LUPK-Reglement) - Ansprüche gegen haftpflichtige Dritte

Leistungen - Gemeinsame Bestimmungen für die Leistungen
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Art. 18 LUPK-Reglement · Ansprüche gegen haftpflichtige Dritte

1. Die LUPK tritt bei der Entstehung des Schadens im Rahmen ihrer Leistungspflicht in die Ansprüche der Anspruchsberechtigten gegen haftpflichtige Dritte ein.

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