Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
130 CH-LU

§ 6 Grossratsbeschluss über die Pensionsordnung der Mitglieder der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie des Staatsschreibers (Magistratenpensionsordnung) - Leistungen zur Weiterführung des ordentlichen Vorsorgeschutzes

Sonderleistungen des Kantons
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Magistratenpensionsordnung · Leistungen zur Weiterführung des ordentlichen Vorsorgeschutzes

1. Der Kanton Luzern bezahlt der ehemaligen Magistratsperson beziehungsweise ihrer Vorsorge- oder einer von ihr bezeichneten Freizügigkeitseinrichtung jährlich den für die Weiterführung des ordentlichen Vorsorgeschutzes erforderlichen Betrag.

2. Dieser Betrag entspricht der Summe der Arbeitgeber- und der Versichertenbeiträge nach dem Reglement der Luzerner Pensionskasse, berechnet auf der anrechenbaren Besoldung gemäss § 5 Absatz 2, vermindert um den Abzug zur Berechnung der versicherten Besoldung gemäss dem Reglement der Luzerner Pensionskasse.

← § 5 Magistratenpensionsordnung Grossratsbeschluss über die Pensionsordnung der Mitglieder der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie des Staatsschreibers (Magistratenpensionsordnung) - Geltungsbereich § 7 Magistratenpensionsordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →