Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
130 CH-LU

§ 4 Grossratsbeschluss über die Pensionsordnung der Mitglieder der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie des Staatsschreibers (Magistratenpensionsordnung) - Art der ordentlichen Sonderleistungen

Sonderleistungen des Kantons
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Magistratenpensionsordnung · Art der ordentlichen Sonderleistungen

1. Der Kanton bezahlt der ehemaligen Magistratsperson, welche die Voraussetzungen von § 3 erfüllt, jährlich

a. eine Überbrückungsrente gemäss § 5,

b. Leistungen zur Weiterführung des ordentlichen Vorsorgeschutzes gemäss § 6,

c. Kinderrenten von 20 Prozent der Überbrückungsrente der ehemaligen Magistratsperson für ein Kind, 35 Prozent für zwei und 45 Prozent für drei und mehr Kinder.

← § 3 Magistratenpensionsordnung Grossratsbeschluss über die Pensionsordnung der Mitglieder der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie des Staatsschreibers (Magistratenpensionsordnung) - Geltungsbereich § 5 Magistratenpensionsordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →