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130 CH-LU

§ 16 Grossratsbeschluss über die Pensionsordnung der Mitglieder der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie des Staatsschreibers (Magistratenpensionsordnung) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 16 Magistratenpensionsordnung · Inkrafttreten

1. Der Grossratsbeschluss tritt am 1. Juli 2003 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.

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