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CH-LU
§ 14 Grossratsbeschluss über die Pensionsordnung der Mitglieder der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie des Staatsschreibers (Magistratenpensionsordnung) - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 14 Magistratenpensionsordnung · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Der Grossratsbeschluss über die Pensionsordnung der Mitglieder der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie des Staatsschreibers vom 17. November 1970 wird aufgehoben.
2. § 15 bleibt vorbehalten.