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§ 1 Verordnung über die versuchsweise Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting-Verordnung)

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§ 1 E-Voting-Verordnung

1. Die Verordnung regelt die versuchsweise Einführung der elektronischen Stimmabgabe im Kanton Luzern, die nach Massgabe der bundesrechtlichen Vorschriften durchzuführen ist.

Verordnung über die versuchsweise Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting-Verordnung) § 2 E-Voting-Verordnung →

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