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104 CH-LU

§ 3 Verordnung über die Entschädigung der Amtsärzte und deren Stellvertreter - Inkrafttreten

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§ 3 Verordnung über die Entschädigung der Amtsärzte und deren Stellvertreter · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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