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103 CH-LU

§ 2 Beschluss über die Entschädigung der Gemeindestellen für die Krankenversicherung

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§ 2 Beschluss über die Entschädigung der Gemeindestellen für die Krankenversicherung

1. Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1969 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.

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