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§ 2 Beschluss über die Entschädigung der Leiter der Gemeindestellen für die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
§ 2 Beschluss über die Entschädigung der Leiter der Gemeindestellen für die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
1. Der Entschädigungsbeschluss vom 27. Oktober 1975 wird aufgehoben.
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Kanton Luzern 102
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