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§ 98a Stimmrechtsgesetz (StRG) - Wahlkreisverbund

Urnenabstimmungen - Besondere Vorschriften für Verhältniswahlen - Wahlkreisverbund
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§ 98a StRG · Wahlkreisverbund

1. Die Wahlkreise Willisau und Entlebuch bilden für die Kantonsratswahlen einen Wahlkreisverbund.

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