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§ 131a Stimmrechtsgesetz (StRG) - Volksinitiative auf Einleitung der Totalrevision der Kantonsverfassung

Volksbegehren - Form und Inhalt
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§ 131a StRG · Volksinitiative auf Einleitung der Totalrevision der Kantonsverfassung

1. Die Volksinitiative auf Einleitung der Totalrevision der Kantonsverfassung darf weder Richtlinien noch einen ausformulierten Entwurf enthalten.

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