Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
1 KV CH-LU

§ 67 Verfassung des Kantons Luzern (KV)

Kantonale Behörden - Ombudsstelle
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§ 67 KV

1. Durch Gesetz kann eine Ombudsstelle geschaffen werden. Sie vermittelt in Konflikten zwischen Privaten und Behörden.

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