Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
1 KV CH-LU

§ 65 Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Gerichtsverwaltung

Kantonale Behörden - Gerichte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (88 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 65 KV · Gerichtsverwaltung

1. Das Kantonsgericht leitet die Gerichtsverwaltung.

2. Es stellt dem Kantonsrat und dem Regierungsrat Anträge und vertritt alle ihm unterstellten Justizbehörden.

3. Es erstattet dem Kantonsrat Bericht.

← § 64 KV Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Kanton Luzern § 66 KV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →