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KV
CH-LU
§ 65 Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Gerichtsverwaltung
Kantonale Behörden - Gerichte
§ 65 KV · Gerichtsverwaltung
1. Das Kantonsgericht leitet die Gerichtsverwaltung.
2. Es stellt dem Kantonsrat und dem Regierungsrat Anträge und vertritt alle ihm unterstellten Justizbehörden.
3. Es erstattet dem Kantonsrat Bericht.