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KV
CH-LU
§ 62 Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Aufgabe und Organisation
Kantonale Behörden - Gerichte
§ 62 KV · Aufgabe und Organisation
1. Die Gerichte entscheiden über Rechtsstreitigkeiten in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen.
2. Das Gesetz regelt Organisation, Zuständigkeit und Verfahren und bezeichnet die weiteren Justizbehörden.
3. Es können interkantonale Justizbehörden geschaffen werden.