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1 KV CH-LU

§ 62 Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Aufgabe und Organisation

Kantonale Behörden - Gerichte
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§ 62 KV · Aufgabe und Organisation

1. Die Gerichte entscheiden über Rechtsstreitigkeiten in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen.

2. Das Gesetz regelt Organisation, Zuständigkeit und Verfahren und bezeichnet die weiteren Justizbehörden.

3. Es können interkantonale Justizbehörden geschaffen werden.

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