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KV
CH-LU
§ 6 Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Gliederung des Kantons
Allgemeines
§ 6 KV · Gliederung des Kantons
1. Das Kantonsgebiet gliedert sich in Gemeinden.
2. Es wird in Wahlkreise aufgeteilt.
3. Zur dezentralen Erfüllung von Gerichts- und Verwaltungsaufgaben werden weitere Einteilungen gebildet.