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1 KV CH-LU

§ 6 Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Gliederung des Kantons

Allgemeines
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§ 6 KV · Gliederung des Kantons

1. Das Kantonsgebiet gliedert sich in Gemeinden.

2. Es wird in Wahlkreise aufgeteilt.

3. Zur dezentralen Erfüllung von Gerichts- und Verwaltungsaufgaben werden weitere Einteilungen gebildet.

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