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1 KV CH-LU

§ 52 Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Amtsantritt

Kantonale Behörden - Regierungsrat - Organisation
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§ 52 KV · Amtsantritt

1. Nach der Gesamterneuerungswahl treten die Mitglieder des Regierungsrates ihr Amt am 1. Juli an.

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