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KV
CH-LU
§ 49 Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Weitere Geschäfte
Kantonale Behörden - Kantonsrat - Aufgaben
§ 49 KV · Weitere Geschäfte
1. Der Kantonsrat
a. übt die Rechte auf Einreichung des fakultativen Referendums und der Kantonsinitiative beim Bund aus,
b. entscheidet Zuständigkeitskonflikte zwischen dem Kantonsrat, dem Regierungsrat und dem Kantonsgericht,
c. beschliesst über Amnestien und Begnadigungen,
d. behandelt Petitionen,
e. entscheidet über die Gültigkeit von Volksinitiativen,
f. behandelt weitere Geschäfte, die ihm das Gesetz zuweist.